Neues Gaststättenrecht in Niedersachsen

Das Gaststättenrecht wird seit Januar 2012 auf Landesebene geregelt. Seit dem 01.01.2012 gilt das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG). Wenn anlässlich einer Veranstaltung (z.B. Osterfeuer, Herbstmarkt, Fasching) von Vereinen, Einzelnen oder Gruppen Speisen und /oder Getränke angeboten werden, muss dies der Gemeinde vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Das gilt auch für alkoholfreie Getränke oder wenn nur Speisen angeboten werden. Die Anzeigepflicht besteht auch, wenn der Erlös für Vereinszwecke oder sonstige gemeinnützige Zwecke verwendet werden soll. Es wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, und es fallen auch noch Gebühren an.
 
Fazit: Gantermarkt und alle anderen Vereine, welche das betrifft, werden sich gemeinsam gegen solche eine Gesetzgebung zur Wehr setzen. Wer diese Regelung geschaffen hat, hat jegliche Realität an der Front verloren und weiß in keinster Weise, was mit diesem Gesetz angerichtet wird, bis zur Konsequenz, das es keinerlei Aktivitäten mehr in den Dörfern oder Gemeinden geben wird. Die sowieso nur noch wenig Ehrenamtlichen wird es dann bald auch nicht mehr geben.

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